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Am 1. März 2014 ist die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer geplant.

 

Änderungen für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchst zul. Gesamtgewicht

Die motorbezogene Versicherungssteuer betrug für Fahrzeuge bis 3,5 t bisher [(Leistung in kW) – 24] * 0,55 Euro pro Monat bei jährlicher Zahlungsweise*. Dieser Steuersatz wird nun erhöht und zusätzlich nach Leistung gestaffelt:

- für die ersten 24 Kilowatt ist keine Steuer zu entrichten
- für die weiteren 66 kW (also bis zu einer Motorleistung von 90 kW (122 PS) sind 0,62 Euro pro kW und Monat zu bezahlen
- für die weiteren 20 kW (also bis zu einer Motorleistung von 110 kW (150 PS) sind 0,66 Euro pro kW und Monat zu bezahlen
- für jedes darüber hinausgehende Kilowatt sind 0,75 Euro pro kW und Monat zu bezahlen. Das heißt, Fahrzeuge über 110 kW (150 PS) werden empfindlich teurer.

Wie hoch die Mehrbelastung für Sie ausfällt, erfahren Sie hier...

 

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