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Fahrerfluchtfonds

wurde vom Versicherungsverband eingerichtet. Verkehrsopfer erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen, wenn kein diesbezüglicher Versicherungsschutz besteht (z.B. bei Fahrerflucht des Unfallgegners, gestohlenem Fahrzeug…)

Fahrradversicherung

In der Regel sind Fahrräder in versperrten Räumen im Rahmen einer Haushaltsversicherung mitversichert. Bei besonders teuren Fahrrädern sollte die Versicherungssumme entsprechend angehoben oder aber eine separate Fahrradversicherung (z.B. Versicherungspaket für Diebstahl, Vandalismus, Unfall, Haftpflicht) abgeschlossen werden.

Fahrzeugrechtsschutz

umfasst die Bereiche: Schadenersatz- und Strafrechtsschutz sowie Führerscheinrechtsschutz. Zusätzlich kann der Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz (Streitigkeiten aus Verträgen wie Reparatur, Kauf, Leasing) sowie der Lenker-Rechtsschutz abgeschlossen werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten (für Rechtsanwalt, Gericht, Sachverständigen, Zeugen, und jene, die dem Prozessgegner zugesprochen werden) und den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland, um einer Inhaftierung zu entgehen.

Fälligkeit der Prämie

Die Fälligkeit (Skadenz) ist jener Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer die Prämie zahlen muss, um nicht in Verzug zu geraten.

Fälligkeit der Leistung

Der Anspruch auf die Versicherungsleistung wird sofort fällig, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, gemeldet wurde und der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen konnte (Deckung und Umfang). Davon unabhängig kann der Versicherungsnehmer bereits einen Monat nach Schadensmeldung den Betrag verlangen, der vom Versicherer mindestens zu zahlen sein wird (außer die Entschädigungshöhe konnte durch sein Verschulden nicht ermittelt werden). Bei Lebensversicherungen wird die Leistung bei Erleben des vereinbarten Ablauftermines oder bei Ableben der versicherten Person fällig.

Feuermauer

Öffnungslose, gegen die Nachbarliegenschaft gerichtete Mauer eines Gebäudes, durch welche das Übergreifen eines Brandes von einer Liegenschaft auf eine andere verhindert werden soll.

Feuerschutzsteuer

ist eine spezielle Versicherungssteuer auf Feuerversicherungen für im Inland versicherte Gegenstände; sie beträgt derzeit 8%. 4% davon sind vom Versicherungsnehmer zu tragen – daher beträgt bei Feuerversicherungen die Steuer insgesamt 15%. (11% Versicherungssteuer, 4% Feuerschutzsteuer). Der Erlös wird auf die Länder zum Erhalt der Feuerwehren aufgeteilt.

Feuerversicherung

bietet Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz. Mitversichert sind unvermeidliche Folgeschäden (z.B. durch Löschwasser, Rauch, Ruß) und Aufwendungen zur Schadenminimierung bzw. Abwehr.

Finanzmarktaufsicht (FMA)

Ist die unabhängige und weisungsfreie Aufsichtsbehörde in Österreich für Kreditinstitute, Versicherungen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentfonds, Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen, Wertpapierbörsen und börsenotierte Gesellschaften. Die Aufgaben der FMA sind insbesondere die Prüfung der Einhaltung der Gesetze, die Ahndung von Verstößen, der Schutz von Anlegern und Konsumenten und die Sicherung der Stabilität des österreichischen Finanzmarktes.

Flottenrabatt

es handelt sich um einen speziellen Nachlass bei KFZ-Versicherungen, der gewährt wird, wenn bei einem Versicherer eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen eines Versicherungsnehmers (meist Unternehmen) versichert wird. Der gesamte Fuhrpark wird in einer Polizze mit einer Prämienabrechnung erfasst, der einmal im Jahr aktualisiert wird – bei manchen Versicherern entfällt auch das Bonus/Malussystem.

Folgeprämie

ist die nach der Erstprämie je nach Zahlungsweise vereinbarte Prämie oder Prämienrate eines Versicherungsvertrages. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung einzuzahlen. Ist der Versicherungsnehmer mit der Prämienzahlung in Verzug, so kann der Versicherer “qualifiziert” mahnen, das heißt, eine Nachfrist von zwei Wochen (in der Gebäudefeuerversicherung einen Monat) zur Bezahlung der Folgeprämie einräumen. Dabei muss er auf die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung hinweisen. Verstreicht diese Frist ohne Zahlung, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Im Schadensfall ist der Versicherer leistungsfrei, außer der Versicherungsnehmer weist nach, dass ihn am Prämienverzug kein Verschulden trifft bzw. die Prämienschuld unter 10% der Jahresprämie liegt.

Folgeschaden

ist ein mittelbarer Schaden, der durch einen Versicherungsfall ausgelöst wird bzw. entsteht (Beispiel: Wasserschaden als Folgeschaden von Glasbruch eines Aquariums, Schaden durch Löschwasser als Folge eines Feuerschadens). Meist sind solche Folgeschäden eingeschlossen, wenn sie die unvermeidliche Folge eines versicherten Ereignisses darstellen. In der Haftpflichtversicherung sind Vermögensschäden nur dann mitversichert, wenn sie als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen.

Fondsgebundene Lebensversicherung

eine Form der Lebensversicherung, bei der die Prämien in Investmentfonds angelegt werden. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Veranlagungsstrategien und der Versicherungssumme zu wählen und während der Laufzeit zu variieren. Die Ablaufleistung hängt von der Wertentwicklung der gewählten Veranlagungsstrategie ab. Das Risiko der Veranlagung trägt der Versicherungsnehmer. Es gibt auch Varianten, bei denen das einbezahlte Kapital (abzgl. Kosten) garantiert wird.

Fondsorientierte Lebensversicherung

eine Form der Lebensversicherung, die einerseits eine garantierte Mindestverzinsung und die Aussicht auf höhere Erträgnisse durch Veranlagung der Gewinnanteile an den Aktienmärkten bietet.

Franchise

bedeutet Selbstbehalt. Bei der Abzugs-Franchise wird ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz, der im Schadensfall immer in Abzug gebracht wird, vereinbart. Bei der Integral Franchise trägt der Versicherungsnehmer Schäden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes selbst. Schäden, die über diesen Wert hinausgehen, trägt der Versicherer zur Gänze.

Freiwillige Zukunftssicherung

Gemäß § 3/1/15 Einkommensteuergesetz kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jährlich bis zu € 300 steuerfrei für Zwecke der Zukunftssicherung zuwenden (in eine Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherung). Dabei tritt das Unternehmen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler für den Dienstnehmer (=versicherte Person) auf. Der Dienstnehmer und auf Wahl auch seine Hinterbliebenen sind die direkt Begünstigten. Die Prämien sind für den Unternehmen abzugsfähig und für den Dienstnehmer steuerfrei.

Freizügigkeit

Werden in einem Versicherungsvertrag verschiedene Versicherungsorte mit verschiedenen Versicherungssummen zusammengefasst, so kann die Klausel “Freizügige Deckung” vereinbart werden. Damit werden Wertverschiebungen zwischen den Versicherungsorten berücksichtigt und ein Summenausgleich durchgeführt.

Freizeitunfallversicherung

ist eine Form der privaten Unfallversicherung, die sich nur auf den Freizeitbereich beschränkt. Da jedoch Berufsunfälle durch die Leistungen der staatlichen Unfallversicherung meist nicht ausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich eine umfassende private Unfallversicherung (24 Stunden – Deckung).

Fremdversicherung

a) Versicherung auf eine andere Person (z.B. in der Lebens- oder Unfallversicherung). b) die Versicherung gilt für fremdes Eigentum (z.B. die der Eigentümer dem Versicherungsnehmer zur Benützung, Bearbeitung, Verwahrung überlassen hat) Die Versicherung gilt in solchen Fällen nur, soweit nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gegeben ist. c) Begriff aus der Rechtsschutzversicherung: Deckung für Versicherungsvertragsstreitigkeiten nur gegen eine Fremdversicherung (nicht gegen die eigene Versicherung).

Fuhrparkklausel

Begriff aus der Fahrzeugrechtsschutzversicherung. Innerhalb des Vertrages werden sämtliche Fahrzeuge eines Betriebes erfasst. Abgänge, Zugänge und Fahrzeugwechsel sind automatisch mitversichert. Einmal jährlich wird der aktuelle Stand der Fahrzeuge gemeldet und die Prämie neu berechnet.

Führerscheinrechtsschutz

ist ein Baustein aus dem Kraftfahrzeugrechtsschutz. Gewährt wird Versicherungsdeckung für Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung nach einem Verkehrsunfall oder wegen der Übertretung von Verkehrsvorschriften (außer bei Verletzung der Hilfeleistungs- und Verständigungspflichten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch)

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