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Laufzeit

ist die vereinbarte Dauer eines Versicherungsvertrages. Sachversicherungsverträge werden in der Regel mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist ein entsprechender Prämiennachlass (Dauerrabatt, Treuenachlass). Konsumenten können gemäß Konsumentenschutzgesetz Versicherungsverträge bereits nach dreijähriger Laufzeit kündigen (Achtung auf anteilige Rückzahlung des gewährten Rabattes).

Lebensversicherung

ist der gebräuchliche Ausdruck für eine Vielzahl an finanziellen Vorsorgen, wie etwa Absicherung der Hinterbliebenen durch eine Risikoversicherung (Ablebensschutz) oder Altersvorsorge mittels einer Rentenversicherung. Die Er-und Ablebensversicherung umfasst neben dem Ablebensschutz auch einen Kapitalaufbau (bei Ablauf Kapitalwahlrecht oder monatliche lebenslange Rentenzahlung). Der Versicherer erbringt im Leistungsfall (z.B. Ableben der versicherten Person oder bei Erleben des Vertragsablaufes) die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich Gewinnbeteiligung aus den erwirtschafteten Erträgen. Da am Markt eine Vielzahl an Lebensversicherungsformen und Zusatzbausteinen (Unfall-, Berufsunfähigkeitsvorsorge) angeboten wird, ist eine individuelle bedarfsgerechte Beratung sehr wichtig.

Leibrente

ist die gebräuchlichste Form der privaten Rentenvorsorge und bedeutet, dass die Rente lebenslang (im Unterschied zur Zeitrente) ausbezahlt wird. Sie kann durch Einmalerlag (mit sofort beginnender Leibrente) oder aber durch laufende Prämienzahlung erworben werden (aufgeschobene Leibrente).

Leistungsausschluss

Da Kranken- und Lebensversicherer ihre Tarife auf Basis eines normalen Gesundheitszustandes kalkulieren, kann bei Vorerkrankungen der zu versichernden Person eine gänzliche Ablehnung oder aber ein Leistungsausschluss erfolgen. Beispiel: bei bereits bestehenden Gelenksproblemen kann die Kostenübernahme für zukünftige Behandlungen von Gelenkserkrankungen in der Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Meist ist es jedoch besser, mit dem Versicherer über einen Risikozuschlag zu verhandeln, statt einen Leistungsausschluss anzunehmen.

Leistungsfreiheit

Die Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen (Obliegenheiten) kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dazu gehören: unrichtige Angaben am Versicherungsantrag, Nichterfüllung von Anzeigepflichten (Gefahrerhöhungen, verspätete Schadensmeldung), schuldhaftes Herbeiführen eines Versicherungsfalles aber auch verspätete Prämienzahlung. Leistungsfreiheit ist jedoch nur bei vorsätzlicher und schuldhafter Obliegenheitsverletzung gegeben und wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schadensursache steht.

Leistungszusage

ist ein Begriff der betrieblichen Altersvorsorge. Mit der “direkten Leistungszusage” verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (z.B. Geschäftsführer) eine monatliche Firmenpension. Es werden hierfür bestimmte Rückstellungen gebildet, die sich gewinnmindernd in der Bilanz auswirken und somit beträchtlich Steuern gespart werden können. Die Rückstellungen müssen zur Hälfte durch Wertpapiere gedeckt werden, der restliche Teil wird mit einer Rückdeckungsversicherung finanziert. Die Leistungszusage ist zur Motivation und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern und aus steuerlichen Überlegungen für viele Unternehmen interessant.

Leitungswasserversicherung

deckt Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen. Darüber hinaus sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen und Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen samt Auftaukosten mitversichert. Gegen Mehrprämie können auch Korrosionsschäden, Dichtungs- und Verstopfungsschäden versichert werden. Ausgeschlossen sind Schäden durch Witterungsniederschläge, Hoch- oder Grundwasser.

Liebhaberwert (Affektionswert)

ist ein besonderer Wert einer Sache für den Besitzer, der in Geld nicht kalkulierbar ist, weil er auf persönlichem Interesse beruht (Sammlungen, Fotografien, Andenken, Autos usw.) – er ist daher nicht versicherbar, im Schadensfall wird höchstens der Verkehrswert ersetzt.

Luftfahrtversicherung

Sammelbegriff für verschiedene Versicherungsarten und -formen in der zivilen Luftfahrt. Beispielsweise Luftfahrt-Unfallversicherung oder Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.

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