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Karenz, Karenzfrist

ist der Zeitraum, in dem der Versicherer keine Leistung erbringt – dies entspricht praktisch einem Selbstbehalt. Karenzfristen werden meist bei Betriebsunterbrechungs- oder Krankengeldversicherungen vereinbart, bei Lebensversicherungen gilt bei Selbstmord eine Karenzfrist von 3 Jahren. Nicht zu verwechseln mit Wartezeit, das ist die Zeit, die zwischen dem Eintritt des versicherten Ereignisses und der Leistungspflicht des Versicherers liegt (z.B. Wartezeiten in der privaten Krankenvorsorge oder in der Rechtsschutzversicherung).

Kapitalabfindung

Bei der privaten Rentenversicherung kann sich der Versicherungsnehmer vor Ablauf zwischen der einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals (Kapitalabfindung) oder einer lebenslangen monatlichen Rentenleistung entscheiden. (Hinweis: im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemachte Prämien sind bei Kapitalabfindung nach zu versteuern)

Kapitalversicherung

Ist eine Form der Lebensversicherung, bei der der Sparanteil mit einem Ablebensschutz kombiniert wird, wie etwa bei Er-und Ablebensversicherungen, gemischten Versicherungen, Terme-fix und Dread Disease Versicherungen. Bei klassischen Rentenversicherungen wird statt einer bestimmten Ablebensleistung das Langlebigkeitsrisiko abgesichert. In Kapitalversicherungen kann man auch Invaliditätsleistungen oder Leistungen bei Berufsunfähigkeit einbauen.

Kaskoversicherung

deckt Schäden am KFZ, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wagens oder am Wagen befestigter Teile entstehen. Mitversichert sind die im Antrag angegebene Sonderausstattung und Zubehör. Nicht versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden oder aber Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen Elementarkasko (Teilkaskoversicherung) und Kollisionskasko (Vollkaskoversicherung) entscheiden, wobei vielfältige Varianten von Zusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt angeboten werden. In der Elementarkasko sind grundsätzlich Schäden gedeckt, auf die man selbst keinen Einfluss hat: Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm) Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Zusammenstoß mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Zusätzlich kann man Glasbruch der Windschutzscheiben (bzw. Kleingläsern), Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Marderbisse, Kurzschluss- bzw. Schmorschäden oder auch Park- und Vandalismusschäden (jeweils nach den Varianten der Versicherer) mit einschließen. In der Kollisionskasko sind nicht nur die Risiken einer Elementarkaskoversicherung gedeckt, sondern darüber hinaus auch Schäden, die durch (selbstverschuldeten) Unfall, mut- oder böswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) entstehen. Bei Vandalismus und Parkschaden ist eine unverzügliche polizeiliche Meldung erforderlich!

Katastrophenschutz

Außergewöhnliche Naturkatastrophen sind in der Regel nicht versicherbar. Im Rahmen von Haushalts-, Eigenheim, Wohnhaus- oder Betriebsversicherungen sind bei vielen Versicherern Bausteine mit limitierten Summen für Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Schäden durch Lawinen, Regen, Schnee, Schmelzwasser oder Erdbeben mitversichert. Individuelle Erhöhungen (ebenfalls limitiert) sind gegen Prämienzuschlag möglich

Kausalität

ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers und bedeutet, dass ein bestimmtes Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen ist. Führt eine nicht gemeldete Gefahrerhöhung zum Schadenfall, prüft der Versicherer den Zusammenhang zwischen Gefahrerhöhung und entstandenem Schaden (Kausalität). Liegt diesbezüglich Kausalität vor, ist der Versicherer leistungsfrei.

Key-Man-Versicherung (Schlüsselpersonenversicherung

stellt eine Form der Betrieblichen Lebensversicherung dar, die der Absicherung von Führungskräften und Spezialisten dient. Sie deckt die Ausfallskosten des Unternehmens, wenn die versicherte Person durch Krankheit, Unfall oder Tod aus dem Unternehmen ausscheidet.

KFZ-Haftpflichtversicherung

ist in Österreich mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben. Für die Zulassung eines Wagens ist daher die Vorlage einer Versicherungsbestätigung notwendig. Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Verwendung des Fahrzeuges innerhalb Europas im geografischen Sinne entstehen bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Da Schadenersatzansprüche aus Unfällen Existenz gefährdend sein können, sollten Sie unbedingt höhere Versicherungssummen abschließen!

Kinder-Begleitkostenversicherung

Bis zum vollendetem 12. Lebensjahr eines Kindes können die Kosten einer Begleitperson im Krankenhaus oder Rehabilitationszentrum versichert werden: Entweder als eigenständige Versicherung, wobei pro Tag krankheits- oder unfallbedingtem Aufenthalt des Kindes eine entsprechende Vergütung erfolgt, oder aber im Rahmen einer Sonderklasseversicherung für das Kind; hier ist in der Regel eine Begleitkostenregelung meist inkludiert.

Klagefrist

Laut Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherungsnehmer nach Ablehnung eines Versicherungsfalles durch den Versicherer seine Ansprüche innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend machen, sonst ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Frist beginnt erst, wenn die Ablehnung in schriftlicher Form erfolgt, entsprechend begründet wurde und die Rechtsfolgen nach Ablauf der Klagefrist ausgeführt wurden.

Klauseln

sind ergänzende Einzelbestimmungen bzw. besondere Vereinbarungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in einem Versicherungsvertrag. Sie können den Versicherungsvertrag erweitern, einschränken oder konkretisieren. Versicherungsklauseln müssen für den Versicherungsnehmer verständlich und transparent sein.

Kleinlebensversicherung

Lebensversicherung mit niedrigen Versicherungssummen und vereinfachten Versicherungsbedingungen, z. B. Sterbegeldversicherung

Kollektivversicherung

Mehrere Personen oder Objekte werden in einem Vertrag versichert. Am häufigsten sind Kollektivversicherungen in Form von Lebensversicherungen (z.B. Pensionskassen). Die Prämien werden über die Verwaltung von den Mitgliedern abgebucht und gesammelt an den Versicherer überwiesen.

Kombinierte Versicherung

Diese Versicherung ist eine „verbundene“ Versicherung mehrerer Risiken in einem Versicherungsvertrag mit einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ein Beispiel für diese Versicherungsform ist die Haushaltsversicherung (Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl usw.).

Kompositversicherer

Sind Versicherungsunternehmen, die in mehr als in einem Versicherungszweig (aus der Schaden- und Unfallversicherung) tätig sind (Im Gegensatz zu Lebens- Rechtsschutz- Kranken- oder Kreditversicherern). Traditionell sind die meisten Versicherer in Österreich Kompositversicherer.

Kontrahierungszwang

bedeutet Annahmezwang. Der Versicherer muss laut §5 Pflichtversicherungsgesetz bestimmte Risiken grundsätzlich annehmen. Diese Verpflichtung besteht beispielsweise in der KFZ- Haftpflichtversicherung bis zur Mindestversicherungssumme – außer es liegen gewichtige Ablehnungsgründe vor, wie etwa arglistige Täuschung oder der Versicherer ist wegen Nichtzahlung der Erstprämie zurückgetreten oder hat wegen Zahlungsverzug gekündigt.

Konvertierung

Vertragsumwandlung, bzw. Vertragserneuerung. Bei Wohnungswechsel wird beispielsweise die Haushaltsversicherung konvertiert (auf die neuen Gegebenheiten angepasst). Meist ist damit eine Laufzeitverlängerung verbunden.

Kosmetische Operationen

können in der privaten Unfallversicherung mit versichert werden. Ist nach der Heilbehandlung eines Unfalles das äußere Erscheinungsbild dauerhaft beeinträchtigt, so kommt der Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme für die Kosten einer kosmetischen Operation auf. Keine Kostenübernahme hierfür gibt es in der Regel von privaten Krankenversicherern, da sich diese auf die Kosten medizinischer Heilbehandlungen beschränkt und u.a. Schönheitsoperationen ausgenommen sind.

Krankengeldversicherung

Versichert wird Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (auch wenn sich der Versicherte in häuslicher Pflege befindet). Nach einer vereinbarten Karenzfrist wird pro Tag Arbeitsunfähigkeit das versicherte Krankengeld (steuerfrei) ausbezahlt. Selbstständige und Freiberufliche bevorzugen in der Regel eine –> Betriebsunterbrechungsversicherung statt einer Krankengeldversicherung.

Krankenhaustagegeld (Spitalgeld)

kann im Rahmen einer privaten Kranken- oder Unfallversicherung versichert werden. Damit können Kosten abgedeckt werden, die durch einen medizinisch erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalt entstehen, wie etwa einen Stellvertreter im Betrieb, Verdienstausfall, eine Haushälterin oder Kinderbetreuung. Der versicherte Geldbetrag wird steuerfrei pro Tag stationärem Krankenhausaufenthalt nach Übermittlung der Spitalsaufenthaltsbestätigung ausbezahlt.

Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung deckt Leistungen ab, die über die Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen: Als Privatpatient kann man Spital und Arzt frei wählen und erhält kompletten Kostenersatz einer stationären Heilbehandlung in der Sonderklasse, auch im Privatspital (Direktverrechnung). Ambulante Behandlungen und Operationen in Privatarztpraxen, Alternativmedizinen, Heilbehelfe und Medikamente können ebenfalls abgedeckt werden. Darüber hinaus bietet die private Krankenversicherung weitere Bausteine, wie etwa Kostenersatz bei Zahnbehandlungen, Fitness und Vorsorge, Kuraufenthalten, einen weltweiten Auslandsreiseschutz oder Krankenhaustagegeld.

Kreditrestschuldversicherung

Dient der Absicherung von Krediten und Darlehen. Im Versicherungsfall (=Ableben des Kreditnehmers) übernimmt der Versicherer die Rückzahlung des aushaftenden Kreditbetrages. Die Versicherungssumme fällt entsprechend dem Kredittilgungsplan. Bei vorzeitiger Kredittilgung kann die Versicherung gekündigt werden.

Kreditversicherung

übernimmt das Risiko von Forderungsausfällen und schützt somit das Vermögen und die Existenz des Versicherungsnehmers. Der Kreditversicherer prüft und überwacht laufend die Bonität der Kunden des Versicherungsnehmers und übernimmt bei Insolvenz des Schuldners die aushaftenden Beträge.

Kriegsrisiko

In den meisten Versicherungsverträgen ist ein Versicherungsfall nicht gedeckt, der in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Krieg oder Bürgerkrieg entsteht. In der Transportversicherung kann dieses Risiko mitversichert werden. Bei Personenversicherungen (Lebens- Unfallversicherung) ist lediglich das passive Kriegsrisiko (keine aktive Kriegsbeteiligung) mit voller Leistung inkludiert. Verstirbt die versicherte Person mittelbar oder unmittelbar infolge kriegerischer Ereignisse, ist der Lebensversicherer nur zur Auszahlung des bis dahin aufgebauten Deckungskapitals verpflichtet.

Kulanz

Entgegenkommende Leistung eines Versicherers, obwohl keine Verpflichtung bzw. ein Rechtsgrund besteht. Eine Kulanzleistung erfolgt in besonderen Fällen meist aus kaufmännischen Überlegungen und ohne Präjudiz für zukünftige Ereignisse, etwa wenn der Versicherungsvertrag vorschadensfrei ist und die Leistung in einem vernünftigen Verhältnis zur Prämie steht.

Kumulrisiko

Anhäufung von Gefahren. Bei manchen Ereignissen (Feuer, Sturm, Katastrophen) können bei einem Versicherer mehrere/viele Einzelverträge betroffen sein. Beispiel: auf Nachbargebäude übergreifende Brände oder Sturm innerhalb eines bestimmten Gebietes aber auch gemeinsame Leistungsfälle aus Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung.

Kurgeld

die Eigenbelastungen, die durch einen Kuraufenthalt nach Unfällen oder Erkrankungen entstehen, können im Rahmen einer privaten Krankenvorsorge mit einem Kurtagegeld abgedeckt werden. Bei manchen Versicherern kann man im Rahmen einer Unfallvorsorge auch Kurkostenpauschale beantragen.

Kurzfristige Verträge

Sind Versicherungsverträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr, die für bestimmte kurzfristige Risiken z.B. für Auslandsreisen abgeschlossen werden. Sie bedürfen keiner Kündigung, da sie von selbst ablaufen.

Kündigung

Mit Ausnahme von Lebensversicherungen verlängern sich mehrjährige Versicherungsverträge automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ablauf (einen Monat gemäß Konsumentenschutzgesetz , drei Monate im Unternehmensbereich) gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten stehen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer nach Schadensfällen zu (paritätisches Kündigungsrecht in den Sparten Feuer, Hagel und Haftpflichtversicherung). Weiters kann der Versicherungsnehmer kündigen bei Risikowegfall, Veräußerung der versicherten Sache oder aber, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Bei Zahlungsverzug, Konkurs oder Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten kann der Versicherer den Vertrag kündigen.

Kunstversicherung

ist eine Spezialversicherung für Kunstgegenstände, Sammlungen und Antiquitäten sowohl für private Sammler als auch für Kunsthandel, Museen und Galerien. Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung und das Abhandenkommen der versicherten Gegenstände im Rahmen einer Allgefahrendeckung (mit Ausnahme der ausdrücklich angeführten Ausschlüsse). Im Schadensfall gilt der bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbarte Wert der Kunstgegenstände als Leistungsgrundlage. Transport- und Ausstellungsrisiken können individuell in den Vertrag mit eingeschlossen werden.

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